 |  |
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) verpflichtet Bauherren, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen Koordinator zu bestellen. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) nach Baustellenverordnung und RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) führen wir folgende Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase durch: - Beratung des Bauherren und Planers in der Planungsphase
- Analyse der Gefährdungen
- Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Baustellenverordnung
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz Planes (SiGe-Plan)
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Vorankündigung für das Gewerbeaufsichtsamt
- Ausarbeiten von sicherheitstechnischen Hinweisen in der Planung, für die spätere Nutzung der Anlage (Unterlage)
- Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten
- Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplanes (Bauzeitenplan)
- Beratung bei der Planung der Notfallorganisation für die Baustelle
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
- Beratung bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Baustelle
- Beratung bei der Erstellung eines Umweltschutzkonzeptes der Baustelle
- Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Fortschreibung des SiGe-Planes
- Sicherheitstechnische Einweisung der Baufirmen vor Arbeitsaufnahme
- Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
- Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Sicherheitsmängeln
- Ansprechpartner für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Dokumentation von festgestellten Sicherheitsmängeln, Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle
- Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten zum Betrieb des Gebäudes
|
 |
 |